ABGABEPFLICHT BEI EHRENÄMTERN ERLÄUTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/RAB-as) Nach dem Hintergrund für die teilweise Steuerpflicht von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/3586).
Außerdem soll die Bundesregierung sagen, wie hoch die daraus resultierenden jährlichen Steuereinnahmen des Bundes sind und aus welchem Grund bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten, zum Beispiel als Ausbilder oder Erzieher, steuerlich begünstigt werden.
Auch interessiert die Union, ob es aus Sicht der Regierung gerechtfertigt ist, eine ehrenamtliche Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich mit einer auf Einkommenserzielung gerichteten Beschäftigung gleichzusetzen.
Nach Ansicht der Union wurde durch die Neuregelung des "630-DM-Gesetzes" die Frage der Sozialversicherungspflicht verschärft.
Das Entgelt aus einer Nebenbeschäftigung werde nun mit den weiteren Einkünften zusammengerechnet. Damit sei der steuerpflichtige Anteil der Aufwandsentschädigung auch dann sozialversicherungspflichtig, wenn dieser Anteil unter der 630-DM-Grenze liege.
Diese Entwicklung habe bei den Feuerwehrleuten zu "heftigen Protesten" geführt. Auch in anderen Bereichen ehrenamtlich engagierte Menschen seien inzwischen alarmiert, so die Abgeordneten.
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