GRIECHISCHE ENTSCHÄDIGUNGSFORDERUNGEN BEWERTEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/RAB-fi) Die Bundesregierung soll darstellen, wie sie die Entwicklung des Konflikts um eine griechische Entschädigungsforderung für ein von den deutschen Besatzungskräften im Jahr 1944 begangenes Massaker einschätzt.
In einer Kleinen Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3918) heißt es, laut einem in Griechenland rechtskräftigen Urteil müsse die Bundesrepublik Deutschland 56 Millionen DM Entschädigung für die Angehörigen der 218 Opfer des in Distomos nördlich von Athen begangenen Verbrechens zahlen.
Nachdem die Bundesregierung bisher keine Reaktion gezeigt habe, sei ein Verfahren eingeleitet worden, das im äußersten Fall zur Zwangsvollstreckung gegen deutsches Eigentum in Griechenland führen könne.
Die Fraktion will außerdem wissen, ob die Exekutive das
Urteil des griechischen Obersten Gerichtshofs für sie als
rechtlich bindend und gültig betrachtet, ob die
Angehörigen der Opfer in nächster Zeit mit einer
Entschädigungszahlung rechnen können und
welche durch die Wehrmacht und/oder SS in Griechenland begangenen völkerrechtswidrigen Massaker bekannt sind.
Auch interessiert die Parlamentarier, ob es nach 1945 irgendwelche deutschen Entschädigungs- und Wiedergutmachungszahlungen an Griechenland gegeben hat.
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