ÜBER ASYL FÜR VERFOLGTE HOMOSEXUELLE INFORMIEREN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/WOL-in) Die Regierung soll darüber informieren, inwieweit das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge homosexuelle Menschen, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden, als Asylberechtigte anerkennt.
Dies fordert die Fraktion der PDS in einer Kleinen Anfrage ( 14/3916). Die Regierung soll auch Auskunft darüber geben, ob das Auswärtige Amt in den Lageberichten Meldungen darüber berücksichtigt, dass durch den Staat, durch staatsnahe Institutionen oder mit staatlicher Duldung Menschen wegen sexueller Orientierung verfolgt werden.
Gefragt wird darüber hinaus nach der Zahl ausländischer homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland seit 1995 aufgrund einer Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung als Asylberechtigte anerkannt wurden oder Abschiebeschutz erhielten.
Im Weiteren soll die Regierung sagen, ob sie in den betreffenden Ländern Gruppen und Organisationen unterstützt, die sich gegen die anhaltende Verletzung der Menschenrechte von Homosexuellen engagieren, und welche.
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