PROZESSBETEILIGTEN BESTIMMTE FREIHEITEN SICHERN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/BOB-re) Personen, die sich wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, sollen die ihnen zustehende Redefreiheit und Unabhängigkeit gesichert werden.
Zu einem Übereinkommen vom März 1996 hat die Bundesregierung deshalb einen entsprechenden Vertrags-Gesetzentwurf ( 14/4298) vorgelegt.
Die Übereinkunft, die ein Abkommen aus dem Jahre 1969 ersetze, wurde den Angaben zufolge erforderlich, nachdem im Jahre 1998 ein ständiger Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte errichtet worden sei.
Er sei an die Stelle der Europäischen Kommission für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte getreten.
Die vorgeschlagene Ratifikation des Übereinkommens entspricht laut Regierung ihrer gegenüber dem internationalen Schutz der Menschenrechte aufgeschlossenen Politik. Das Übereinkommen ist den Angaben zufolge am 1. Januar 1999 in Kraft getreten.
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