Umwelt/Gesetzentwurf
BUNDESREGIERUNG MÖCHTE ÖKOLOGISCHEN SCHUTZ DES RHEINS NEU REGELN
Berlin: (hib/SAM) Die Bundesregierung möchte den Schutz des Rheins neu regeln. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/4674) vorgelegt.
Die Initiative solle ein entsprechendes Übereinkommen vom 12. April 1999 in nationales Recht überführen.
Im Einzelnen erweitere es den Geltungsbereich mit Blick auf das Grundwasser und legt neue gewässerschutzpolitische Zielsetzungen fest.
Mit dem Gesetz sei außerdem beabsichtigt, zu einer weiteren Verbesserung des ökologischen Zustandes des Rheins, zu einer ganzheitlichen Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz beizutragen.
Im Weiteren seien natürliche Lebensräume und die Fließgewässerfunktion des Rheins wiederherstellen. Darüber hinaus stelle es die Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen sicher, um einen seit mehreren Jahren erprobten und positiv bewerteten Informationsaustausch mit der Öffentlichkeit zu institutionalisieren.
Weiter heißt es, die Zielsetzung des Übereinkommens spiegele den integrierten und nachhaltigen Ansatz einer neuen Rheinschutzpolitik wider.
Bisherige Vereinbarungen sollten in Anlehnung an die Grundsätze moderner Umweltschutzübereinkommen neu gestaltet werden.
Das neue Übereinkommen ersetze ein Chemieübereinkommen von 1976 und die "Vereinbarung über die Internationale Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung" von 1963.
Den Angaben zufolge könnte sich der deutsche Anteil am Verwaltungshaushalt der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins bei gleichbleibendem Haushalt und je nach Höhe des Beitrags der Europäischen Gemeinschaft geringfügig erhöhen.
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