Regierung: Deutsche Bahn AG muss Wettbewerbsrecht beachten
Berlin: (hib/BLM) Der Unternehmensleitung der Deutschen Bahn AG (DB AG) ist bekannt, dass die Grenze der finanziellen Unterstützung aus Mitteln des Bundeshaushaltes bis 2007 bei rund 20,6 Milliarden Euro liegt. So heißt es in einer Antwort der Bundesregierung ( 15/294) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/254). Seit ihrer Gründung befinde sich die DB AG in einem schwierigen Sanierungs- und Konsolidierungsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Ziel der Regierung sei es, die Lage der DB AG durch Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zu verbessern, wozu sie in erster Linie eine wesentliche Erhöhung der staatlichen Investitionen in die Schieneninfrastruktur vorgenommen habe. Keine Stellung nimmt die Regierung unter Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht zum Vorgehen der Mitglieder der Bundesregierung im Aufsichtsrat der DB AG. In Bezug auf Schreiben der DB AG an ihre 300 mittelständischen Zulieferer, in denen laut Anfrage rückwirkende Sonderkonditionen gefordert worden seien, heißt es, die DB AG habe bei der Gestaltung der Vertragsbeziehungen zu ihren Lieferanten auch die Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beachten.