Besteuerung grenzüberschreitender Flüge auf dem Prüfstand
Berlin: (hib/VOM) Die Auswirkungen der geplanten Umsatzbesteuerung grenzüberschreitender Flüge auf die Tourismuswirtschaft interessieren die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 15/325). In ihrem Steuervergünstungsabbaugesetz plant die Bundesregierung, die bisherige Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr aufzuheben. Ein Besteuerungsrecht Deutschlands bestehe dabei nur für den inländischen Streckenanteil, betont die Union. Von den Auswirkungen wären vor allem Linien- und Charterfluggesellschaften, Flughäfen, Reiseveranstalter und Reisebüros betroffen. Die Bundesregierung soll sagen, ob diese Besteuerung auf Flüge innerhalb der EU beschränkt sein soll, ob Deutschland dabei in der EU einen Alleingang unternehmen würde oder ob auch andere Staaten eine solche Steuer erheben. Gefragt wird, ob die angestrebte Gesetzesänderung alle internationalen Fluggesellschaften betrifft, die in Deutschland starten und landen, und ob nur in Deutschland verkaufte Flugtickets der Umsatzsteuer unterliegen. Die Fraktion will ferner wissen, ob die Regierung aus dieser Steuer zusätzliche Einnahmen von 500 Millionen Euro pro Jahr erwartet und ob deutsche Pläne für ein solches Vorhaben in der Vergangenheit verworfen wurden, weil der Verwaltungsaufwand höher wäre als die Steuermehreinnahmen. Die Fraktion interessiert zudem, ob zu befürchten ist, dass andere Staaten deutsche Fluggesellschaften für in ihrem Luftraum zurückgelegte Flugstrecken ebenfalls besteuern, was massive Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten zur Folge hätte. Schließlich soll die Regierung mitteilen, wie sie deutschen Fluggesellschaften, Flughäfen, Reiseveranstaltern und Reisebüros Wettbewerbsnachteile ausgleichen will.