Steuervergünstigungsabbaugesetz mit Änderungen angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag die gleichlautenden Entwürfe der Koalition und der Bundesregierung für das Steuervergünstigungsabbaugesetz ( 15/119, 15/287)) in geänderter Fassung angenommen. Während SPD und Bündnisgrüne für ihre Vorlage votierten, stimmten CDU/CSU und FDP dagegen. Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Der Ausschuss nahm mit Koalitionsmehrheit mehrere Änderungsanträge von SPD und Bündnisgrünen an und lehnte Änderungsanträge der Opposition ab. Betroffen von den Änderungen ist unter anderem die Eigenheimzulage, für die der Stichtag, ab der die vorgesehenen Einschränkungen gelten, auf den Tag der Verkündung der Gesetzesänderung vorverlegt wurde. Dies bedeutet, dass Bauwillige noch bis zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, die Eigenheimzulage nach der jetzt gültigen Regelung in Anspruch zu nehmen. Eine weitere Änderung betrifft die degressive Abschreibung bei Mietwohnungen, die nun in den ersten 33 Jahren durchgängig drei Prozent und im letzten Jahr ein Prozent betragen soll. Diese Regelung soll für Bauanträge und Kaufverträge ab 2003 gelten. Bisher betrug die degressive Abschreibung fünf Prozent in den ersten 8 Jahren, 2,5 Prozent in den nächsten sechs Jahren und 1,25 Prozent in den darauf folgenden 36 Jahren.
Änderungen hat der Ausschuss auch bei der geplanten Wertzuwachssteuer in Höhe von 15 Prozent auf verkaufte Immobilien, Wertpapiere und andere Wertgegenstände vorgenommen. Ausgenommen davon werden diejenigen Gebäude, die der Steuerpflichtige im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst bewohnt hat. Die Freigrenze für die Wertzuwachssteuer wurde zudem von 512 Euro auf 1000 Euro angehoben. Bei Verkäufen vor dem Gesetzesbeschluss im Bundestag wird der zu versteuernde Gewinn auf zehn Prozent des Verkaufspreises angesetzt, es sei denn, ein niedrigerer Gewinn wird nachgewiesen. Zudem können Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht mehr mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.
Die zunächst geplante Streichung der gewerbesteuerlichen Organschaft wird wieder zurückgenommen. Steuerliche Organschaften erlauben unter bestimmten Voraussetzungen Verlustverrechnungen zwischen miteinander verbundenen Gesellschaften. Dadurch können wirtschaftlich verbundene Unternehmen ihre Ergebnisse für die Gewerbesteuer konsolidieren. Die Koalition hatte in der Abschaffung zunächst einen Beitrag zur Stabilisierung des Gewerbesteueraufkommens gesehen. Beibehalten wird die Möglichkeit des "unbürokratischen Pauschalierens" kleiner und mittlerer Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bei der Umsatzsteuer. Der Durchschnittssatz für "übrige Umsätze" und die Vorsteuerpauschale soll nun doch bei neun Prozent bleiben. Auf die geplante Absenkung auf sieben Prozent wird verzichtet. Die ermäßigte Umsatzsteuer auf Blumen, Zierpflanzen und ähnliches von sieben Prozent wird erst mit Wirkung ab 2005 auf den Regelsteuersatz von 16 Prozent angehoben. Beim Verlustvortrag wird der Abzug innerhalb derselben Einkunftsart grundsätzlich auf die Hälfte der Einkünfte eingeschränkt. Zum Schutz für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Existenzgründer wird allerdings ein Sockelbetrag von 100 000 Euro vorgesehen, der es ihnen erlaubt, Verluste bis zu dieser Höhe weiterhin unbegrenzt vorzutragen.
Die umstrittenen Kontrollmitteilungen von Banken an die Finanzämter über die Kapitaleinkünfte der Steuerpflichtigen bleiben dagegen unverändert im Gesetzentwurf enthalten. Einen Änderungsantrag der Union, darauf zu verzichten, lehnte der Finanzausschuss ab. Keine Mehrheit fand auch der Antrag der Union, die im Jahr 2000 beschlossene Erhöhung der Gewerbesteuerumlage wegen dramatischer Einbrüche bei den Gemeindefinanzen zurückzunehmen.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen werteten den so geänderten Gesetzentwurf als Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Der Abbau vieler Steuervergünstigungen sei sinnvoll. Dagegen sprachen CDU/CSU und FDP von Steuererhöhungen, unter denen das Wachstum leiden werde.