Widerspruch gegen Rentenbescheide in über 15 000 Fällen eingelegt
Berlin: (hib/VOM) In über 15 000 Fällen haben Betroffene Widerspruch gegen Rentenbescheide der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) für ehemals Zusatz- und Sonderversorgte in der DDR eingelegt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 15/604) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/507) hervor. Betroffen sind jene Zusatz- und Sonderversorgten der DDR, deren Renten vor dem 1. Januar 1992 begonnen haben und die einen Anspruch auf eine "20-Jahreszeitraum-Vergleichsberechnung" haben. Nach Regierungsangaben dürften die erfassten Widersprüche vorwiegend die Ermittlung der Vergleichsrente betreffen. Im Jahr 2001 seien es 3701 Widersprüche, 2002 11 534 und in diesem Jahr bis Ende Januar 205 Widersprüche gewesen. Die Korrektur der Vergleichsrente werde häufig nicht im Widerspruchsverfahren abgewickelt, so die Regierung, weil die Rechtsbehelfsfrist bei Eingang des Antrags bereits abgelaufen sei. Die Vergleichsrente werde dann im Überprüfungsverfahren korrigiert. Bei der maschinellen Berechnung der Vergleichsrente sei in Kauf genommen worden, dass ihr nicht in allen Fällen die tatsächlich erzielten Entgelte zugrunde liegen. Dieser Sachverhalt sei allen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten bekannt gewesen. Eine Überprüfung habe ergeben, dass in Einzelfällen eine Vergleichsberechnung auf der Basis der beim Zusatzversorgungsträger BfA oder bei den Sonderversorgungsträgern gespeicherten tatsächlichen Entgelte zu einem günstigeren Ergebnis führte als die Vergleichsberechnung auf Grund der bei der BfA vorhandenen Daten. Der Rentenversicherungsträger könne seine Berechnung der Vergleichsrente auf die bei ihm vorhandenen Daten des bereits geklärten Versicherungsverlaufs stützen. Eine Beratungs- und Auskunftspflicht bestehe nur, wenn sich im Verwaltungsverfahren ein konkreter Anlass ergibt, den Versicherten "spontan" auf klar zutage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die sich "offensichtlich als zweckmäßig aufdrängen" und die jeder "verständige Versicherte mutmaßlich nutzen würde".