Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verkehrsstatistikrechts vorgelegt
Berlin: (hib/POT) Die Bundesregierung will das Recht der Verkehrsstatistik neu regeln und hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt ( 15/1666). Ziel des Entwurfs ist es, das bisherige Luftverkehrsstatistikgesetz, die Eisenbahnstatistikverordnung und das Gesetz zur Durchführung einer Statistik über die Personenbeförderung im Straßenverkehr in das neu gefasste Verkehrsstatistikgesetz zu integrieren. Damit soll den Regierungsangaben zufolge nicht nur die Zahl der Gesetze verringert, sondern auch der Inhalt für identische Tatbestände übereinstimmend geregelt werden, so dass eine einheitliche Anwendung des Gesetzes für alle Verkehrsarten gewährleistet ist. Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Harmonisierung der Statistiken sollen sowohl die befragten Unternehmen entlastet als auch der Verwaltungsaufwand bei den statistischen Ämtern verringert werden, heißt es zur Begründung. Darüber hinaus trage der Regierungsentwurf den neuen Verkehrsdatenanforderungen der EU-Kommission für den Eisenbahn- und Luftverkehr Rechnung. Mit dem Austausch harmonisierter Statistiken wolle die EU eine vollständige Darstellung des Verkehrsgeschehens auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten ermöglichen und die Grundlage für die Formulierung einer EU-Verkehrspolitik legen. Der Bundesrat schlägt in seiner Stellungnahme einzelne Änderungen am Gesetzentwurf, unter anderem zur Festlegung der Zuständigkeit der Statistischen Ämter der Länder, vor.