hib-Meldung
019/2006
Datum: 24.01.2006
heute im Bundestag - 24.01.2006
Regierung soll Gesetzentwurf über Patientenverfügungen vorlegen
16/397), seien "dringend erforderlich". Es gebe
nämlich eine uneinheitliche Rechtsprechung mit sich
widersprechenden Entscheidungen über die Bindungswirkung.
Patientenverfügungen, so die Liberalen, seien schriftlich zu
verfassen. Der so niederlegte Wille des Patienten sei
gegenüber Arzt, Betreuer und Bevollmächtigtem bindend.
Auch das Betreuungsrecht solle nach Auffassung der FDP so
geändert werden, dass bei Vorliegen einer schriftlichen
Patientenverfügung die Zustimmung zu einem risikoreichen
medizinischen Eingriff, zu Therapiebegrenzung und Therapieabbruch
grundsätzlich ohne Anrufung des Vormundschaftsgerichtes
erfolgen kann. Das Gericht dürfe künftig nur noch in
Konfliktfällen entscheiden. Die Regierung ist des Weiteren
aufgefordert, eine Informationskampagne zu starten, die unter
anderem Empfehlungen zur Abfassung von Patientenverfügungen
enthält. Die Freien Demokraten sind der Ansicht, dass viele
Menschen sich Sorgen darüber machten, was mit ihnen passierte,
wenn sie - in welchem Alter auch immer - durch Erkrankung oder
Behinderung nicht mehr in der Lage seien, wichtige rechtliche oder
medizinische Entscheidungen für sich selbst zu treffen.
Patientenverfügungen ermöglichten es, im Voraus für
eine mögliche spätere Behandlungssituation Entscheidungen
über gewünschte und nicht gewünschte medizinische
Behandlungen zu treffen. Das Recht zur Selbstbestimmung über
den eigenen Körper gehöre zum Kernbereich der durch das
Grundgesetz geschützten Würde und Freiheit des
Menschen.
Berlin: (hib/BOB) Die FDP-Fraktion hat die Bundesregierung
aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die notwendigen
Klarstellungen zur Bindungswirkung von Patientenverfügungen
vornimmt. Diese, so die Fraktion in einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_019/02