hib-Meldung
032/2006
Datum: 07.02.2006
heute im Bundestag - 07.02.2006
Folgen der internationalen Rechnungslegung für die Steuerpolitik darlegen
16/527). Seit Anfang 2005 müssten alle
börsennotierten Unternehmen in der EU ihre Konzernbilanz nach
den Richtlinien der International Accounting Standards
beziehungsweise der International Financial Reporting Standards
(IAS/IFRS) aufstellen. Die Mitgliedstaaten könnten
wählen, ob sie die IAS/IFRS auch für den Konzernabschluss
nicht börsennotierter Unternehmen und für den
Einzelabschluss der Unternehmen vorschreiben. Die Regierung soll
sagen, welche wesentlichen Wahlrechte im Zuge der Rechnungslegung
nach IAS/IFRS bestehen, welche wesentlichen Abweichungen es bei der
steuerlichen Gewinnermittlung gibt und wie sich die Umstellung der
Rechnungslegung auf die steuerliche Belastung der im Deutschen
Aktienindex notierten Unternehmen auswirkt. Die Fraktion führt
verfassungsrechtliche Bedenken an, dass die Entstehung der IAS/IFRS
dem parlamentarischen Entscheidungsprozess entzogen sei, die
Gewinnermittlung nicht mit den Prinzipien der Praktikabilität
und Verhältnismäßigkeit der Besteuerung vereinbar
sei und sich die steuerliche Ungleichbehandlung der durch
Betriebsvermögensvergleich und Überschussrechnung
ermittelten Einkünfte verschärft. Die Abgeordneten fragen
schließlich, woraus sich eine Veränderung der
steuerlichen Belastung der Unternehmen ableiten lässt, wenn
die IAS/IFRS für die Steuerbilanz uneingeschränkt
maßgeblich sind.
Berlin: (hib/VOM) Die Auswirkungen der internationalen
Rechnungslegung auf die Steuerpolitik interessiert die Fraktion Die
Linke in einer Kleine Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_032/06