Hartz-IV-Sozialgerichtsprozesse kosten den Bund Millionen
Berlin: (hib/MPI) Auf den Bund kommen auf Grund von Sozialgerichtsprozessen im Zuge der Hartz-IV-Reform in diesem Jahr Kosten in Millionenhöhe zu. In den ersten vier Monaten des Jahres 2006 seien bereits 2,86 Millionen Euro an Kosten angefallen, heißt es in einer Antwort der Regierung ( 16/1482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1361). Im Jahr 2005 seien dafür 3,06 Millionen Euro ausgegeben worden. Die Regierung weist darauf hin, dass die anfallenden Kosten "im Zuge der Verwaltungskostenerstattung mit dem Bund abgerechnet" würden. Neben den Arbeitsgemeinschaften und Agenturen für Arbeit rechneten auch die für die Abwicklung des Arbeitslosengeldes II zugelassenen kommunalen Träger die bei ihnen anfallenden Gerichts- und ähnliche Kosten auf diese Weise mit dem Bund ab.
Die Abgeordneten wollten von der Bundesregierung auch wissen, welche Zunahme von Verfahren an Sozialgerichten im Bereich der Arbeitslosen- und der Sozialhilfe es bis Ende März 2006 gegeben habe. Zudem fragen sie, in wie vielen dieser Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt worden sei. Dazu lägen ihr bislang keine Zahlen vor, schreibt die Regierung in der Antwort.
Die Linke hatte sich in ihrer Anfrage auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ( 16/1028) bezogen. Die Länderkammer will die Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte in sozialgerichtlichen Verfahren abschaffen. Als Ziel des Entwurfs wird unter anderem benannt, die Zahl der Klagen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu vermindern. Der Bundesrat weist darauf hin, dass es bereits heute eine Eingangs- und Kostenflut bei sozialgerichtlichen Verfahren gebe. Um diese zu bewältigen und um zumutbare Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten, sei eine Gesetzesänderung notwendig. Mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze werde die hohe Belastung der Sozialgerichtsbarkeit "noch erheblich anwachsen", befürchtet die Länderkammer. Sie merkt an, dass die Sozialverträglichkeit durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe sichergestellt werden könne. In ihrer Stellungnahme hatte die Bundesregierung Zweifel geäußert, ob dies mit dem Entwurf zu erreichen ist und ob die Auswirkungen für die Beteiligten zumutbar sind. Sie kündigt deshalb für das weitere Gesetzgebungsverfahren eine breit angelegte Untersuchung an.