Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung kostete 2005 rund 1,1 Milliarden Euro
Berlin: (hib/VOM) Die steuerliche Begünstigung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent haben im vergangenen Jahr Mindereinnahmen bei der Energiesteuer von rund 1,1 Milliarden Euro verursacht. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/2888) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/2694) hervor. Die Begünstigung werde allerdings durch das am 1. August dieses Jahres in Kraft getretene Energiesteuergesetz "deutlich" relativiert", so die Regierung weiter. Die zur Stromerzeugung verwendeten Energieprodukte seien grundsätzlich von der Energiesteuer befreit worden, und in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen werde überwiegend auch Strom erzeugt. Die verbleibende Höhe der Steuermindereinnahmen könne derzeit noch nicht beziffert werden, heißt es weiter.
Nach Regierungsangaben sind von 2005 bis 2007 zwei Millionen Kohlendioxid-Emissionszertifikate pro Jahr an 563 Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgegeben worden. Davon hätten 250 im Zeitraum von 2000 bis 2002 228 Millionen Tonnen Kohlendioxid freigesetzt. Bei rund 250 weiteren Anlagen sei die Zuteilung der Zertifikate aufgrund einer Produktionsprognose der Betreiber vorgenommen worden. Beziehe man diese Anlagen mit ein, ergebe sich für den Zeitraum von 2000 bis 2002 ein Emissionsvolumen von rund 320 Millionen Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Für die verbleibenden rund 60 Anlagen können kein Emissionsvolumen angegeben werden, da sie erst nach 2002 in Betrieb genommen oder die Kapazitäten erweitert worden seien.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat sich die Bundesregierung noch nicht über Eckpunkte für eine Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes verständigt. Eine Änderung der energiesteuerlichen Begünstigungen dieser Anlagen sei aber nicht beabsichtigt.