Im Bundestag notiert: Kölner Messegelände
Berlin: (hib/VOM) Nach Auffassung der Bundesregierung verstößt die Vergabe des Baus der Nordhallen auf dem Kölner Messegelände ohne Ausschreibung an den Oppenheim-Esch-Fonds nicht gegen das EU-Recht, weil die Koelnmesse GmbH kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts sei. Da es sich um ein schwebendes Verfahren handele, könnten dazu keine weiteren Informationen gegeben werden, heißt es in einer Antwort der Regierung ( 16/2889) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2728).