Im Bundestag notiert: Verwaltungsgerichte
Berlin: (hib/BOB) Da die Verwaltungsgerichte in die Zuständigkeit der Länder fallen, hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse darüber, inwieweit sich bei einer Gegenüberstellung der Gerichte der einzelnen Länder strukturelle Unterschiede zeigen und inwieweit diese ursächlich für die aufgezeigten statistischen Differenzen sein können. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/2957) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2828) mit.