hib-Meldung
337/2006
Datum: 09.11.2006
heute im Bundestag - 09.11.2006
Bundesrat: Pensionäre bei Gerichten und Staatsanwaltschaften einsetzen
16/3228) vorlegt. Auch dringend notwendige
Arbeiten, für die wegen der hohen Geschäftsbelastung im
gehobenen Justizdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften
bis auf Weiteres kein zusätzliches Personal zur Verfügung
stehe, könnten derzeit nicht oder nur unzureichend erledigt
werden. Zur Entlastung des vorhandenen Personals könnten
beispielsweise für dringend erforderliche systematische
Registerumschreibungen oder in Zwangsversteigerungs- und
Zwangsverwaltungsverfahren pensionierte Rechtspfleger eingesetzt
werden. Bei der Bundesregierung stößt der Gesetzentwurf
auf Ablehnung. Sie habe zwar grundsätzlich Verständnis
für das Anliegen des Entwurfs, durch den Einsatz
zusätzlicher Personalreserven der hohen Arbeitsbelastung bei
den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu begegnen. Sie sei jedoch
nicht der Ansicht, dass die vorgeschlagenen "Reaktivierung" von
Ruhestandsbeamten hierfür der richtige Weg ist. Die
Justizverwaltungen verfügten vielmehr über eine stetig
steigende "stille Reserve" an beurlaubten Beamtinnen und Beamten,
von denen viele gern - gegebenenfalls auch zeitlich begrenzt - eine
(Teilzeit-)Beschäftigung aufnehmen würden. Abgesehen
davon sei der Gesetzentwurf des Bundesrates verfassungsrechtlich
"nicht unproblematisch", da hoheitliche Befugnisse nur
Angehörigen des öffentlichen Dienstes vorbehalten
seien.
Berlin: (hib/BOB) Den Einsatz pensionierter Beamter als
örtliche Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und als
Rechtspfleger schlägt der Bundesrat vor. Vor dem Hintergrund
der personellen Situation bei den Gerichten und
Staatsanwaltschaften und einer hohen Arbeitsbelastung ist die
Länderkammer der Auffassung, dass der Sitzungsdienst in
geeigneten, einfach gelagerten Fällen "erhebliche Ressourcen"
bei den Staatsanwaltschaften freisetzen könnte. Dazu hat der
Bundesrat einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_337/02