Rechnungsprüfungsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrechnungshof (BRH) setzt sich für
eine Bundessteuerverwaltung ein. Dies geht aus einem Bericht des
BRH über die weitere Entwicklung der föderalen Aufgaben-
und Finanzverteilung hervor, den der
Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) am Freitagmorgen einstimmig
zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Danach sind laut BRH nach der
Föderalismusreform I weitere Schritte erforderlich, um
Kompetenz und finanzielle Verantwortung umfassend in einer Hand
zusammenzuführen. Bei der Weiterentwicklung der föderalen
Aufgaben- und Finanzverteilung in der Föderalismusreform II
werden aus Sicht des BRH besonders diejenigen Bereiche vordringlich
sein, die eine weitgehende Zusammenführung von Sach- und
Finanzverantwortung beinhalten. Eine Stärkung der
Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften als grundlegendes
Reformziel erfordere aus Sicht der externen Finanzkontrollen zudem,
dass die öffentlichen Haushalte in Bund und Ländern im
Sinne einer nachhaltigen und robusten Finanzwirtschaft
gestärkt würden. Die Abgeordneten des RPA hielten die
Etablierung eines Frühwarnsystems zur Erkennung und
Bekämpfung von Haushaltskrisen sowie die Entwicklung und
Durchsetzung einer wirksamen nationalen Verschuldungsregelung
für eines der wichtigsten Ziele der Föderalismusreform
II. Darüber hinaus solle ein einheitlicher Steuervollzug
gewährleistet werden. Deshalb beauftragte der Ausschuss auch
einstimmig die Bundesregierung, die BRH-Vorschläge zur
Entflechtung der Aufgaben- und Finanzverteilung in die weiteren
Beratungen einzubeziehen.