Aufsicht über Geldtransportdienstleister soll besser werden
Berlin: (hib/VOM) Die Aufsicht über die Bargeldversorgung in Deutschland, insbesondere über private Geld- und Werttransportunternehmen, soll besser werden. Darin waren sich die Teilnehmer einer nicht öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montagnachmittag einig. Eine Ursache dafür, dass die Bargeldversorgung im Land zunehmend von Unternehmen der Privatwirtschaft und nicht mehr allein von der Deutschen Bundesbank übernommen wird, liege darin begründet, dass die Deutsche Bundesbank ihr Filialnetz ausgedünnt habe, so Bundesbank-Vizepräsident Professor Franz-Christoph Zeitler. Noch im Jahr 2001 habe es 127 Filialen gegeben. Ende des kommenden Jahres sollen es nur noch 47 Filialen sein, wobei allerdings Wert darauf gelegt worden sei, dass der Weg für Handel und Banken zur nächsten Bundesbank-Filiale maximal 75 Kilometer beträgt. Aufgrund dieses Rückzugs aus der Fläche würden die Geschäftsbanken und der Einzelhandel zunehmend Werttransportunternehmen beauftragen, um die Bargeldversorgung sicherzustellen, hieß es von Seiten des Zentralen Kreditausschusses der deutschen Banken.
Unterschiedliche Auffassungen gibt es darüber, wo eine künftige Aufsicht angesiedelt sein soll. Zwar gebe es zunächst die Möglichkeit der Selbstregulierung, deren Möglichkeiten allerdings beschränkt sind, so Professor Zeitler. Hinzu komme die Selbsthilfe der Kunden der Geldtransportunternehmen. Die Bundesbank sieht die Branche als Bestandteil des klassischen Gewerberechts und könnte sich Detailregelungen in einer Verordnung vorstellen. Der Zentrale Kreditausschuss befürwortete eine Aufsichtsfunktion der Deutschen Bundesbank selbst, die ja auch Zahlungsverkehr betreibe und die Kreditwirtschaft global beaufsichtige. Die Bundesbank habe den hoheitlichen Auftrag der Bargeldversorgung. Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels plädierte für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, weil hier im Gegensatz zur Gewerbeaufsicht das einschlägige Know-how angesiedelt sei. Auch die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste erkannte die Notwendigkeit einer aufsichtsrechtlichen Regelung. Man hätte nichts gegen eine Kontrolle durch die Deutsche Bundesbank, hieß es, weil dort das Fachwissen vorhanden sei. Die Vereinigung sprach sich gegen eine gewerberechtliche Beaufsichtigung aus. Professor Zeitler unterstrich, dass die Bargeldversorgung in Deutschland nicht gefährdet sei. Die Deutsche Bundesbank wolle hier "im Geschäft" bleiben, sich aber auf die operative Verantwortung beschränken. Eine neue gesetzliche Aufsicht sollte aber an anderer Stelle eingerichtet werden.