Lösungen für Defizite bei der Integration von Migranten entwickeln
Berlin: (hib/VOM) Das Ziel des Nationalen Integrationsplanes ist es nach Aussage der Bundesregierung, ein politisches Handlungskonzept zu erarbeiten, in dem zentrale Integrationspotenziale und -defizite benannt und Lösungsansätze entwickelt werden. Dies unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/3758) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/3522). Der Nationale Integrationsplan werde im Sommer 2007 von der Bundeskanzlerin vorgestellt werden. Er beziehe vielfältige und unterschiedliche Akteure ein und werde Beiträge des Bundes, der Länder und Kommunen sowie der nichtstaatlichen Seite umfassen. Basis für den Plan seien die Ergebnisse von Arbeitsgruppen, in denen die staatliche und nichtstaatliche Seite vertreten sind. Allen Teilnehmern des Integrationsgipfels vom 14. Juli dieses Jahres sei die Mitarbeit in einer der Arbeitsgruppen ermöglicht worden.
Die Regierung weist in ihrer Antwort die Darstellung der Abgeordneten zurück, die "Gründung einer verfassten islamischen Religionsgemeinschaft" sei das Ziel der Deutschen Islamkonferenz vom 27. September dieses Jahres gewesen. Gegenstand der Erörterungen in der Deutschen Islamkonferenz seien jedoch die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Organisation von Religionsgemeinschaften und die Staatspraxis in Deutschland gewesen. Für die Beziehung zwischen Staat und Religionsgemeinschaft wäre es nach Ansicht der Regierung von Vorteil, wenn der Staat Ansprechpartner hätte, die möglichst viele Religionsanhänger präsentieren. Eine staatliche Vorgabe, dass eine Religion nur durch eine einheitliche Repräsentanz gegenüber dem Staat auftritt, wäre aber mit dem deutschen Religionsverfassungsrecht nicht vereinbar, heißt es weiter. Der Staat könne nicht verlangen oder erwarten, dass sich die Anhänger einer Religion, die verschiedenen Richtungen oder Konfessionen anhängen, einheitlich organisieren und ihm gegenüber nur mit einem Ansprechpartner auftreten.
Mit der Deutschen Islamkonferenz will die Regierung den Angaben zufolge den Prozess der Selbstorganisation der Muslime in Deutschland unterstützen und "konstruktiv begleiten". Verbindliche Basis für den Dialog mit der Deutschen Islamkonferenz sei das Grundgesetz. Die Konferenz sei als langfristiger Diskussionsprozess zwischen dem deutschen Staat und den in der Bundesrepublik lebenden Muslimen angelegt. Deutschland sei dabei unter Federführung der Bundesinnenministeriums durch 15 Vertreter aller Bundesstaatsebenen repräsentiert, denen 15 Vertreter der Muslime in Deutschland gegenübersitzen. Von diesen seien fünf Vertreter der mitgliederstärksten islamischen Verbände. Da alle muslimischen Verbände lediglich ein Fünftel aller in Deutschland lebenden Muslime repräsentieren, sei es erforderlich, auch die nicht organisierten Muslime angemessen mit einzubeziehen, betont die Regierung. Die Deutsche Islamkonferenz werde alle sechs Monate tagen, die Arbeitsgruppen hätten in der ersten Novemberhälfte ihre Arbeit aufgenommen und würden alle zwei Monate zusammentreten. Während in der Islamkonferenz Vertreter des Staates das Gespräch mit den hier lebenden Muslimen suchten, um einen breiten Konsens zur Anerkennung der freiheitlich-demokratischen Grundwerte zu erzielen und Einzelprobleme zu lösen, konzentriere sich der Nationale Integrationsplan darauf, zu einer Gesamtstrategie für die Integration der Migrantengruppen in Deutschland zu gelangen, heißt es in der Antwort weiter.