MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG
2 Milliarden € Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit
(hh) Der Zuschuss des Bundes an die Bundesanstalt für Arbeit soll im kommenden Jahr 2 Milliarden € betragen. Dies kündigte Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) am 8. November bei den Beratungen des Etats des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Einzelplan 11) an.
Die CDU/CSU-Fraktion ging davon aus, dass im Etat des Bundesarbeitsministeriums insgesamt 3 Milliarden € nachzufinanzieren seien. Auf gemeinsamen Beschluss der Berichterstatter wurden die Mittel für die Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen Rehabilitation sowie der medizinischen Prävention um 5 Millionen € auf 34 Millionen € erhöht. Einvernehmlich wurde ebenfalls bei der Förderung der Integration von Zuwanderung der Ansatz für Koordinierungs- und Sondermaßnahmen von 9,89 Millionen €, wie iYX[[m Regierungsentwurf vorgesehen, durch den Haushaltsausschuss auf 11,39 Millionen € erhöht und für die Förderung von Sprachkursen zur Integration von Zuwanderern sollen jetzt statt 102,37 Millionen € 112,37 Millionen € zur Verfügung stehen.
Nicht durchsetzen konnte sich die CDU/CSU-Fraktion mit drei Anträgen, in denen sie jeweils neue Titel für ein Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) mit 613,55 Millionen €, für Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen mit 384 Millionen € und für Erstattungen der Kosten für Strukturanpassungsmaßnahmen in Höhe von 562 Millionen € forderte. Ebenso erfolglos war die PDS-Fraktion mit einem Antrag, mit dem der Titel Sachkostenzuschüsse an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit 100 Millionen € ausgestattet werden sollte.