GESETZ VERABSCHIEDET
Bundesschuldrecht neu geordnet
(hh) Das Schuldrecht des Bundes wird neu geordnet werden. Dies beschloss der Bundestag am 15. November und stimmte dem Gesetzentwurf ( 14/7010) der Bundesregierung in der geänderten Fassung auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 14/7479) zu.
Danach werden der Vertrieb von Bundeswertpapieren wirkungsvoller gestaltet, die Rechtsgrundlagen für Schuldbegründungen vereinheitlicht und erweitert und die bisherige Bundesschuldenverwaltung auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Die Möglichkeit des Direktvertriebes von Bundeswertpapieren wird nach den Angaben auf eine zeitgemäße und gesetzliche Grundlage gestellt, und es werden die Finanzierungsinstrumente benannt, die für die Kreditaufnahme zur Verfügung stehen. Außerdem wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Wertpapiere des Bundes in der Regel nur noch in Form von Schuldbuchforderungen und nicht mehr als Urkunden vergeben werden.
Um die parlamentarische Kontrolle zu Fragen der Staatsverschuldung sicherzustellen, beschloss der Haushaltsausschuss am 14. November einvernehmlich, ein parlamentarisches Gremium aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses einzusetzen. Dieses Gremium soll vom Bundesministerium der Finanzen über alle Fragen des Schuldenmanagements des Bundes unterrichtet werden. Mit einem zweiten Änderungsantrag beschloss der Ausschuss ebenso einvernehmlich, Einwendungen der Länder ( 14/7255) teilweise einzuarbeiten.