Produktionsverlagerung kein Hindernis für Fördermittelvergabe
(nl) Der Bundestag hat es am 9. November abgelehnt, Produktionsverlagerungen, bei denen ebenso viele oder mehr Arbeitsplätze abgebaut wie neu geschaffen werden, künftig nicht mehr aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu fördern.
Einen entsprechenden PDS-Antrag ( 14/5248) wies das Plenum auf Empfehlung des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder ( 14/6618) ab. Die Fraktion hatte argumentiert, westdeutsche Unternehmen hätten mit Wirtschaftsfördermitteln ihre Produktionsstätten ganz oder teilweise in den Osten verlagert und dabei ihren Beschäftigtenstand reduziert. Im Ausschuss hatten die Koalitionsfraktionen erklärt, eine Förderung sei auch dann gerechtfertigt, wenn nach der Produktionsverlagerung weniger Arbeitsplätze als vorher erhalten oder geschaffen werden. Wichtig sei, dass die Verlagerung innerhalb Deutschlands stattfinde und damit Arbeitsplätze erhalten blieben.