VERORDNUNG BESCHLOSSEN
Bundestag stimmt dem neuen Abfallverzeichnis der EU zu
(um) Der Bundestag hat am 8. November einer Verordnung der Bundesregierung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses ( 14/7091) zugestimmt. Er schloss sich dabei einer einstimmigen Empfehlung des Umweltausschusses ( 14/7339) vom Vortag an.
Grundlage für das Europäische Abfallverzeichnis war laut Regierung der Abgleich des Europäischen Abfallverzeichnisses von 1993 EWC (European Waste Catalogue) und des Risikoabfallverzeichnisses HWC (Hazardous Waste Catalogue) von 1994.
Der Verordnung zufolge werden die Kosten bei Bund, Ländern und Gemeinden als geringfügig eingestuft. Dazu heißt es, die geänderte Abfallbezeichnung führe als solche nicht dazu, dass zusätzliche Abfälle zur Beseitigung anstünden. Vielmehr seien die Abfälle in vielen Fällen anders zu bezeichnen und im Sinn der europäischen Harmonisierung mit einem jeweils einheitlichen Abfallschlüssel zu kennzeichnen.
Durch die Umstellung werden einmalige Mehraufwendungen erwartet, die aber keine Auswirkungen auf das Verbraucherpreisniveau haben sollen. Im Ausschuss hatten alle Fraktionen die Übernahme des Europäischen Abfallverzeichnisses in nationales Recht als notwendig bezeichnet.