ZU PDS-ANTRAG
Familienausschuss berichtet über Beratungsstand
(fa) Im Rahmen der verbundenen Debatte zum Zuwanderungsgesetz (siehe Seite 27) hat der Bundestag am 13. Dezember auch einen Zwischenbericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stand der Beratungen des Antrags der PDS "Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtursachen als Asylgrund" zur Kenntnis genommen. Darin wird festgestellt, dass der Familienausschuss den Antrag am .9. Mai abschließend beraten und abgelehnt habe. Man sei mehrheitlich der Auffassung, dass dieses von allen Fraktionen als wichtig anerkannte Problem auch mit Blick auf eine angestrebte europäische Lösung jedenfalls nicht mit den im Antrag vorgeschlagenen Mitteln gelöst werden sollte.
Die Antragsteller streben zur rechtlichen Besserstellung von Frauen eine großzügigere Auslegung im Asylverfahren an.
Seitens des Innenausschusses sei für das Mitberatungsvotum um Fristverlängerung gebeten worden. Nach Erhalt des Votums (der Innenausschuss hat am 12. Dezember den Antrag ebenfalls abgelehnt) werde der Familienausschuss dem Plenum seine Beschlussempfehlung zuleiten.