GESETZENTWURF
Landwirtschaftliche Rentenbank rechtlich neu organisieren
(vs) Das in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1949 stammende Gesetz über die Landwirtschaftliche Rentenbank soll an die heutigen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/7753) vorgelegt, den der Bundestag am 13. Dezember zur federführenden Beratung an den Fachausschuss überwiesen hat. Dem Entwurf zufolge zielen die Änderungen darauf, das Profil der Landwirtschaftlichen Rentenbank als Förderbank im Geschäftsbereich des Bundes zu schärfen, den Einfluss des Bundes in den Gremien der Bank zu stärken sowie die staatliche Aufsicht neu zu organisieren.
Änderungen abgelehnt
Die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vorgebrachten Änderungsvorschläge lehnt die Bundesregierung ab. So wendet sie sich hinsichtlich der Beschreibung der Geschäftsaufgaben gegen die Streichung des Halbsatzes "soweit dies in der Zuständigkeit des Bundes liegt". Damit solle klar gestellt werden, heißt es, dass die Bank nur innerhalb der dem Bund vom Grundgesetz eingeräumten Kompetenzen tätig werden könne.
Ebenso tritt die Regierung dem Vorschlag entgegen, dem Verwaltungsrat der Bank sollten wie bisher sechs statt der nun geplanten zwei Länderministerinnen bzw. Länderminister angehören. Es sei als "ausgewogen und angemessen" zu betrachten, wenn künftig der Bund drei und die Länder zwei Mandate erhielten. Darüber hinaus hält die Regierung an der Präsenz des Bundesministers oder der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Verwaltungsrat, verbunden mit dem stellvertretenden Vorsitz, fest. Sie verweist darauf, dass die Anstaltslast und damit das wirtschaftliche Risiko allein vom Bund getragen werde.