KOALITION
Tierschutz ins Grundgesetz
(vs) Den Tierschutz in Form einer eigenen Staatszielbestimmung noch in dieser Wahlperiode im Grundgesetz zu verankern, ist Ziel eines Antrags von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/7180), den der Fachausschuss am 12. Dezember gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP angenommen hat. Diese Absicht schreibt die Bundesregierung ebenfalls in dem von ihr als Unterrichtung vorgelegten Tierschutzbericht 2001 ( 14/5712) fest. Der Ausschuss nahm den Bericht zur Kenntnis. Abgelehnt wurde der Antrag der CDU/CSU ( 14/6047), den Tierschutz auf nationaler wie auf EU-Ebene fortzuentwickeln.
In dem angenommenen Koalitionsantrag heißt es zur Begründung, das deutsche Tierschutzgesetz habe nach seiner Novellierung zwar zu Verbesserungen geführt, sein zentrales Anliegen, Leben und Wohlbefinden der Tiere zu schützen, sei aber noch nicht erreicht. Daher sei eine verfassungsrechtliche Regelung erforderlich.