Föderalismusreform II
Kommission zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Der Bundestag hat am Freitag, dem 15. Dezember 2006, beschlossen, eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einzusetzen. Das Parlament nahm einen fraktionsübergreifenden Antrag von CDU/CSU, SPD und FDP ( 16/3885) gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Bündnisgrünen an. Änderungsanträge der Linksfraktion (16/3888) und der Bündnisgrünen (16/3887) zu dem Antrag der Koalition und der FDP lehnte der Bundestag mit großer Mehrheit ab.
Besetzung der Kommission
Den Vorsitz in der Kommission haben für den Bundestag der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck und für den Bundesrat der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) inne. Bundestag und Bundesrat entsenden jeweils 16 Mitglieder sowie 16 Stellvertreter in die Kommission. Von den vom Bundestag entsandten Mitgliedern gehören vier der Bundesregierung an, nämlich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (beide CDU) sowie Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (beide SPD).
Auftrag der Kommission
Die Kommission hat den Auftrag, Vorschläge zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu erarbeiten, um diese den veränderten Rahmenbedingungen für die Wachstums- und Beschäftigungspolitik anzupassen. Die Empfehlungen sollen dazu führen, die Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften und deren Finanzausstattung zu stärken. Der Bundesrat stimmte am selben Tag einer gemeinsamen Kommission zu. Mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, sollen stets vier Abgeordnete aus den Landtagen an den Kommissionssitzungen teilnehmen. Ebenso sollen die Kommunen in "geeigneter Weise" einbezogen werden, heißt es in dem Antrag. Als Anlage ist ihm eine offene Themensammlung beigefügt. Darin werden genannt: Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen, Aufgabenkritik und Setzung von Standards, Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung unter anderem durch die Entflechtung von Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung, Stärkung der den Aufgaben entsprechenden Finanzausstattung und der Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften, verstärkte Zusammenarbeit und Möglichkeiten eines erleichterten freiwilligen Zusammenschlusses von Ländern sowie schließlich die Bündelung fachpolitischer Leistungen und Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen genannt.
Der Bundestag hat einstimmig die Wahlvorschläge der fünf Fraktionen für die vom Bundestag zu entsendenden Kommissionsmitglieder angenommen (16/3886).
In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion ( 16/3539) ab, auch der Bundesregierung, den Landtagen und den Kommunen ein Rede- und Antragsrecht in der Kommission einzuräumen. Mit Nein stimmten 451 Abgeordnete, mit Ja 47. 46 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
(22.01.2007: Die Kommissionsmitglieder des Bundesrates sind noch nicht benannt)