Glossar
Ältestenrat
Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungs- und
Koordinationsgremium des Bundestages und unterstützt in dieser
Eigenschaft den Bundestagspräsidenten bei der Führung der
Geschäfte. Der Bundestagspräsident ist zugleich
Vorsitzender des Ältestenrates und leitet dessen Sitzungen.
Auch seine Stellvertreter gehören dem Ältestenrat an.
Weitere Mitglieder entsenden die Fraktionen im Verhältnis
ihrer Stärke. Sie achten darauf, dass die Parlamentarischen
Geschäftsführer, die in ihren Treffen die Plenarsitzungen
bereits im Detail besprechen, ebenfalls im Ältestenrat sitzen
und weitere Empfehlungen zur Festlegung der Tagesordnung und der
Redezeiten geben können. Weil die jeweils anstehende Thematik
im Bundestag auch von der Arbeit der Bundesregierung beeinflusst
wird, nimmt ein Vertreter der Bundesregierung an den Sitzungen des
Ältestenrates teil. Neben der einvernehmlichen Besetzung der
Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze in den einzelnen
Ausschüssen zu Beginn einer Wahlperiode kommt dem
Ältestenrat immer wieder eine Rolle als Schlichtungsinstrument
zu.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002, geändert 2005
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002, geändert 2005
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/aeltestenrat