Glossar
Änderungsanträge
Änderungsanträge zu
Gesetzentwürfen, durch die die vom federführenden
Ausschuss empfohlenen Formulierungen geändert werden sollen,
können zur Zweiten Beratung von jedem Abgeordneten eingebracht
werden. Änderungen in der Dritten Beratung müssen von so
vielen Abgeordneten eingebracht werden, die eine Fraktion bilden
können. Durch Annahme eines Änderungsantrags wird die
zugrunde liegende Vorlage durch den Antragstext
geändert.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/aend_antraege