Glossar
Amtsausstattung
Die Abgeordneten erhalten eine Amtsausstattung
als Aufwandsentschädigung. Sie umfasst Geld und
Nachleistungen. Zur Amtsausstattung gehören unter anderem am
Sitz des Bundestages eingerichtete Büros, die freie Benutzung
aller Verkehrsmittel inklusive Eisenbahn, Inlandsflüge und
Dienstfahrzeuge. Außerdem können Abgeordnete auf die
Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie die sonstigen Leistungen des
Parlaments zurückgreifen.
Quelle: Parlamentsdeutsch. Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch. Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/amtsausst