Glossar
Anfragen
Fraktionen können die Regierung mittels
Kleiner oder Großer Anfragen zu Stellungnahmen über
bestimmte Sachverhalte bewegen. Kleine Anfragen werden schriftlich
beantwortet und nicht beraten, sie können durch eine
Veröffentlichung aber durchaus öffentliche Resonanz
finden. Bei wichtigen politischen Fragen greifen Fraktionen zum
Mittel der Großen Anfrage. Diese Anfragen werden schriftlich
beantwortet und auf jeden Fall auch im Plenum debattiert, sofern
dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt
wird.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/anfragen