Glossar
Anträge
Die Abgeordneten können auf Gesetzgebung
und Politik des Bundes vor allem durch Anträge einwirken. Mit
ihnen wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Parlament
über bestimmte im Antrag genannte Ereignisse oder
Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung
bestimmter Dinge vorzulegen. Anträge können ohne
Aussprache einem Ausschuss überwiesen werden.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/antraege