Glossar
Artikelgesetz
Artikelgesetz nennt man das Gesetz, das
gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher
Zielrichtung, ändert. Beispiel: Mit dem
Mietenüberleitungsgesetz für Ostdeutschland wurden zum
sozialverträglichen Übergang in die Vergleichsmiete das
Miethöhegesetz, das Wirtschaftsstrafgesetz, das
Schuldrechtanpassungsgesetz und das Wohngeldsondergesetz sowie die
1. und 2. Grundmietenverordnung und die
BetriebskostenUmlageverordnung geändert. Innerhalb des
Gesetzes sind diese unterschiedlichen Bereiche durch Artikel
voneinander abgehoben.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/artikelgesetz