Glossar
Auszählen ("Hammelsprung")
Mit der Abstimmung durch den "Hammelsprung"
sollen Zweifelsfälle bereinigt werden, etwa dann, wenn das
Ergebnis im Sitzungsvorstand unterschiedlich beurteilt wird. Dann
müssen die Abgeordneten gezählt werden. Sie verlassen den
Sitzungsraum und werden bei der Rückkehr durch eine von drei
Türen (Ja - Nein - Enthaltung) gezählt. Das Ergebnis
teilt der/die Sitzungspräsident/in mit. Der Name
"Hammelsprung" geht auf ein Intarsienbild über einer
Abstimmungstür im Berliner Reichstagsgebäude zurück.
Das Bild zeigte den blinden Polyphem aus der griechischen Sage, der
seine Hammel zählt, unter deren Bäuchen sich Odysseus und
seine Gefährten angeklammert haben, um so der Gefangenschaft
zu entkommen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/hammelsprung