Glossar
Ausschüsse
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt
der Bundestag Ausschüsse ein.
Während der 16. Legislaturperiode gibt es 22 ständige
Ausschüsse. Die Mitgliederzahl ist unterschiedlich. Die
meisten Mitglieder hat mit 41 Abgeordneten der Haushaltsausschuss.
Die kleinsten Ausschüsse haben 13 Mitglieder, wie
beispielsweise der Geschäftsordnungsausschuss. Ihr
Zuständigkeitsbereich entspricht in der Regel dem der
Fachministerien. Ausnahmen sind beispielsweise: Ausschüsse
für Wahlprüfung, Immunität und
Geschäftsordnung, für Petitionen, für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport.
Nach der Verfassung muss der Bundestag einen Ausschuss für
Verteidigung, einen Auswärtigen Ausschuss, einen Ausschuss
für Angelegenheiten der Europäischen Union und den
Petitionsausschuss bestellen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert 2005
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999, aktualisiert 2005
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/A/ausschuesse