Glossar
Bundestagspräsident
Der Bundestagspräsident
steht dem Bundestag vor, wahrt die Rechte des Parlaments, vertritt
es nach außen und steht an der Spitze der
Bundestagsverwaltung. Er wird für die Dauer der Wahlperiode
gewählt und leitet die Plenarsitzungen. Verletzt ein
Abgeordneter die parlamentarische Ordnung, so kann der
Präsident eine Rüge oder einen Ordnungsruf erteilen, das
Wort entziehen oder den Abgeordneten für bis zu 30
Sitzungstage von den Verhandlungen ausschließen. Ist der
Bundestagspräsident verhindert, wird er von seiner
Stellvertreterin oder seinem Stellvertreter aus der
zweitstärksten Fraktion vertreten. In der 16. Wahlperiode
wurde Dr. Norbert Lammert(CDU)erneut zum Bundestagspräsidenten
gewählt.
s. auch Präsidium
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003, geändert 2005
s. auch Präsidium
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003, geändert 2005
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bt_praes