Glossar
Bundestagspräsidium
Das Präsidium besteht aus dem
Präsidenten und seinen Stellvertretern. Es wird zu Beginn der
Legislaturperiode für die gesamte Dauer gewählt. Dadurch
sind die Mitglieder besonders herausgehoben, sie können also
nicht abgesetzt oder abberufen werden. Das sichert ihnen einen
Schutz gegen parteilich gemeinte Angriffe und ermöglicht ihnen
eine besondere Neutralität in der Leitung der Sitzungen. Das
Präsidium tritt regelmäßig in jeder Sitzungswoche
zusammen und berät Angelegenheiten, die die Leitung des Hauses
betreffen. Es wirkt unter anderem auch bei Personalangelegenheiten
der höheren Mitarbeiter in der Bundestagsverwaltung mit und
behandelt den Abschluss wichtiger Verträge. Zu den
Beratungspunkten gehört immer wieder auch die
Öffentlichkeitsarbeit des Parlamentes. Das Präsidium
entscheidet per Mehrheitsbeschluss. Bei Stimmengleichheit gibt der
Präsident den Ausschlag.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bt_praesidium