Glossar
Bundeskanzler(in)
Der
Bundeskanzler leitet die Bundesregierung nach
einer vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Er wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten
gewählt und anschließend von diesem ernannt. Auf
Vorschlag des Bundeskanzlers werden die Bundesminister ernannt und
entlassen (Artikel 64 GG).Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar
das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung und der Beauftragte für die
Nachrichtendienste.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bundeskanz