Glossar
Bundespräsident
Der
Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt
der Bundesrepublik Deutschland. Er wird auf die Dauer von 5 Jahren
von der Bundesversammlung gewählt. Ihm obliegt die
Staatsrepräsentation, also dessen Vertretung nach außen,
wobei ihm keine außenpolitischen Entscheidungsbefugnisse
zustehen. Außerdem fertigt er die vom Bundestag beschlossenen
Gesetze aus, schlägt den Bundeskanzler zur Wahl vor und
ernennt auf dessen Vorschlag die Bundesminister. Seine Aufgaben
sind weiterhin die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und
Bundesrichter, soweit diese nicht auf andere Behörden
übertragen wurden.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bundespraes