Glossar
Bundesrechnungshof
Nach Artikel 114 GG hat der
Bundesfinanzminister dem Bundestag und dem Bundesrat über alle
Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die
Schulden jährlich Auskunft zu geben. Die Angaben werden durch
den
Bundesrechnungshof geprüft. Er ist der
Bundesregierung gegenüber selbstständig und nur dem
Gesetz unterworfen.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bundesrhof