Glossar
Bundesregierung
Die
Bundesregierung ist die Spitze der Exekutive
des Bundes und besteht aus dem Bundeskanzler und den
Bundesministern. Neben Bundestag und Bundesrat hat die
Bundesregierung das Recht, Gesetzentwürfe in den Bundestag
einzubringen (Initiativrecht ). Sie kann per Gesetz zum Erlass von
Rechtsverordnungen ermächtigt werden. Der Bundeskanzler
bestimmt die Richtlinien der Politik. Innerhalb dieser Richtlinien
leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich
"selbstständig und unter eigener Verantwortung". Bei
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern entscheidet die
Bundesregierung.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/B/bundesregierung