Glossar
Diskontinuität
Der Grundsatz der Diskontinuität, also der
Nicht-Fortsetzung, reicht im Bundestag sehr weit. Er leitet sich ab
von der grundgesetzlichen Begrenzung einer Wahlperiode. Der nicht
mehr amtierende Bundestag lebt weder personell oder institutionell
noch materiell fort: Alle Abgeordneten verlieren mit der
Eröffnung (Konstituierung) eines neu gewählten
Bundestages ihr Mandat. Alle Untergliederungen und Organe des
Bundestages, wie Ausschüsse und Präsidium entfallen und
müssen neu gebildet werden. Und alle Gesetzesvorlagen, die vom
alten Bundestag noch nicht beschlossen worden sind, gelten mit
Konstituierung des neuen als erledigt. Die jeweiligen Vorhaben
müssen dann völlig neu eingebracht und verhandelt werden.
Ausgenommen sind Petitionen und Vorlagen, die keiner
Beschlussfassung bedürfen. Äußeres Zeichen der
Diskontinuität ist der Zusatz der Ziffern: "13. Deutscher
Bundestag", "14. Deutscher Bundestag", "15. Deutscher Bundestag"
usw.werden.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - November 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/D/diskont