Glossar
Direktmandat
Das Direktmandat wird direkt vom Wähler an
einen Bewerber im eigenen heimischen Wahlkreis vergeben. Und zwar
geht der Auftrag immer an denjenigen Kandidaten, der vor Ort die
meisten Erststimmen bekommt. Er ist automatisch gewählt,
unabhängig vom Abschneiden seiner eigenen Partei. Das verhilft
ihm in der Bundestagsfraktion zu einer relativ unabhängigen
Stellung. Stärker als der "Listenabgeordnete" ist der direkt
gewählte Volksvertreter Ansprechpartner für Interessen
seines Wahlkreises.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002
Quelle: Blickpunkt Bundestag - Oktober 2002
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/D/direktmandat