Glossar
EG-Richtlinien
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften
erlässt auf Vorschlag der Kommission Richtlinien für die
Angleichung derjenigen Rechts und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten, die sich unmittelbar auf die Errichtung oder das
Funktionieren des gemeinsamen europäischen Marktes auswirken.
Das Europäische Parlament (EP) wirkt in unterschiedlich stark
ausgeprägter Weise bei der Beschlussfassung mit. Die
Beteiligungsformen reichen von einer bloßen
Anhörungspflicht bis hin zu
Mitentscheidungsmöglichkeiten, und in bestimmten Fällen
ist sogar die Zustimmung des EP erforderlich. Zu den Richtlinien
werden unter Umständen auch der europäische
Wirtschafts und Sozialausschuss und der Ausschuß der
Regionen gehört. Die Richtlinien werden anschließend den
gesetzgebenden Körperschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten
zur Beschlussfassung zugeleitet. Die Richtlinien sind für
jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet werden, hinsichtlich des
zu erreichenden Ziels verbindlich, den innerstaatlichen Stellen ist
jedoch die Wahl der Form und der Mittel überlassen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/eg_richtlinien