Glossar
EG-Verordnungen
EGVerordnungen haben allgemeine Geltung.
Sie sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten unmittelbar
in jedem Mitgliedstaat. Die EGVerordnungen werden im Amtsblatt
der Gemeinschaft veröffentlicht. Sie treten an einem
festgelegten Zeitpunkt oder am zwanzigsten Tag nach ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/eg_verord