Glossar
EU-Richtlinien
Der Rat der Europäischen Union (EU)
erläßt einstimmig auf Vorschlag der Kommission
Richtlinien für die Angleichung derjenigen Rechts- und
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die sich unmittelbar
auf die Errichtung oder das Funktionieren des gemeinsamen
europäischen Marktes auswirken. Zu den Richtlinien, deren
Durchführung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten eine
Änderung von gesetzlichen Vorschriften zur Folge hätte,
werden unter Umständen das Europäische Parlament (EP) und
gegebenenfalls auch der europäische Wirtschafts- und
Sozialausschuß gehört. Die Richtlinien werden
anschließend den gesetzgebenden Körperschaften in den
einzelnen Mitgliedstaaten zur Beschlußfassung zugeleitet. Die
Richtlinien sind für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet
werden, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, den
innerstaatlichen Stellen ist jedoch die Wahl der Form und der
Mittel überlassen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/eu_richt