Glossar
Europäische Gemeinschaften
Zu den drei Europäischen Gemeinschaften,
die die wichtigste Säule der Europäischen Union bilden,
gehören die Europäische Gemeinschaft für Kohle und
Stahl (Montanunion) – EGKS –, die Europäische
Gemeinschaft – EG – (früher: Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft – EWG –) und die
Europäische Atomgemeinschaft – EAG oder EURATOM –.
Der Vertrag über die Gründung der EGKS trat bereits 1952
in Kraft. 1958 folgten die Verträge zur Gründung der EWG
und EAG. Die drei Gemeinschaften sind durch gemeinsame Organe und
durch das Gemeinschaftsrecht eng miteinander verflochten. Ziel der
Europäischen Gemeinschaften ist es eine Integration Europas
auf wirtschaftlichem und politischem Gebiet herbeizuführen.
Die Gemeinschaftsverträge sollen die Grundlagen für einen
immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker
schaffen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/E/europ_gemein