Glossar
Gewaltenteilung
Seit der klassischen Gewaltenteilungslehre, die
vor allem auf den englischen Philosophen John Locke (1632 -1704)und
den französischen Schriftsteller und Staatsphilosophen Charles
de Montesquieu (1689 -1755) zurückgeht, wird unter
Gewaltenteilung die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere
Gewalten verstanden, die sich gegenseitig kontrollieren und
beschränken und die von verschiedenen Personen ausgeübt
werden. Herkömmlich wird dabei zwischen legislativer,
exekutiver und judikativer Gewalt unterschieden. Die
Gewaltenteilung wird in den Artikeln 1 Absatz 3 und 20 Absatz 2
GG geregelt und gehört somit zu den
unabänderlichen Prinzipien.
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle: Parlamentsdeutsch, Erläuterungen zu parlamentarischen Begriffen - 2003
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/gew_teilung