Glossar
Gewährleistungen
Übernimmt der Bund Bürgschaften,
Garantien oder sonstige Gewährleistungen, die zu Ausgaben in
künftigen Haushaltsjahren führen können, ist eine
der Höhe nach bestimmte Ermächtigung durch das
Haushaltsgesetz erforderlich. Das Bundesfinanzministerium muss an
den Verhandlungen beteiligt werden und die Übernahme
genehmigen, kann aber auch auf diese gesetzlichen Befugnisse
verzichten. Beispiele sind die Ausfuhrgarantien und
bürgschaften der Bundesregierung, die vor allem von der
Hamburger Hermes KreditversicherungsAG im Auftrag des Bundes
abgewickelt werden (HermesBürgschaften). Als Bestandteil
staatlicher Exportförderung sichern Ausfuhrgarantien bei
Geschäften deutscher Firmen mit privaten Unternehmen im
Ausland die Zahlungsunfähigkeit des ausländischen
Schuldners sowie politische Risiken ab. Für
Ausfuhrbürgschaften gilt das Gleiche wie bei Geschäften
mit ausländischen Regierungen bzw. staatlichen Stellen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/gewaehr